Babylon Mitte beantragt Ordnungsgeld oder Haftstrafen gegen FAU Berlin
Nach Ansicht der Geschäftsleitung des Kinos habe die FAU Berlin gegen die Unterlassungsklage verstoßen, sich als "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.
Die Geschäftsführung des halbkommunalen Kinos Babylon Mitte beantragte am 12. Januar beim Landgericht Berlin „ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe [oder] Ordnungshaft, zu vollstrecken an den … Sekretären“ der FAU Berlin. Der FAU Berlin wurden bereits im letzten Jahr zunächst Arbeitskampfmaßnahmen gerichtlich untersagt und schließlich das Recht abgesprochen, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ zu bezeichnen. Nach Ansicht der Klägerin habe die FAU Berlin gegen diese Unterlassung verstoßen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.
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