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"Maus-Sehne" als Berufskrankheit

Gericht erkennt Sehnenscheidenentzündung bei Computernutzer als berufsbedingt an.

Eine Sehnenscheidenentzündung nach jahrelanger Computerarbeit muss als Berufskrankheit anerkannt werden, berichtete das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" in seiner November-Ausgabe 2006. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einer Beamtin des gehobenen Dienstes entsprechend Recht  gegeben.

Die Frau erledigte rund 90 Prozent ihrer Arbeit am Rechner.  Sie erlitt eine Sehnenscheidenentzündung der rechten Hand, die sich trotz Therapie nicht besserte. Da eine andere Ursache nicht erkennbar sei, so das Gericht, komme nur eine Berufskrankheit in Betracht.  (Az.: 3 A 38/05)

Quelle: Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" 11/2006

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