"Maus-Sehne" als Berufskrankheit
Gericht erkennt Sehnenscheidenentzündung bei Computernutzer als berufsbedingt an.
Die Frau erledigte rund 90 Prozent ihrer Arbeit am
Rechner. Sie erlitt eine
Sehnenscheidenentzündung der rechten Hand, die sich trotz Therapie nicht
besserte. Da eine andere Ursache nicht erkennbar sei, so das Gericht, komme nur
eine Berufskrankheit in Betracht. (Az.:
3 A 38/05)
Quelle: Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" 11/2006

