Linde Mann
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Wenn ich könnte, würde ich 0 Sterne vergeben! Das Ereignis ist inzwischen ein paar Monate her, allerdings wurde meine Rezession einfach gelöscht.
Auf der Suche nach einem Basiskonto bin ich auf die Targobank gestoßen, u. a. deswegen, weil sie eine der wenigen Filialbanken ist, die zum Basiskonto eine VISA Debit aushändigt. Auch ist die Kontoführungsgebühr meiner Meinung nach fair. Basiskonto deshalb, weil ich negative Schufaeinträge habe und Sozialleistungen beziehe, davor kündigte mir meine Bank mein Konto mit Verweis auf die AGB. Natürlich ist mir bewusst, dass Kunden wie ich nicht zum Lieblingsklientel der Bank gehören, trotzdem meinte die Targobank Würzburg sich dem Zahlungskontengesetz des Bundes mit Anspruch für jedermann entziehen zu können. Das Basiskonto der Targobank kann nur in der Filiale eröffnet werden, dementsprechend habe ich online einen Termin vereinbart und den "Antrag auf Abschluss eines Basiskonto-Vertrages gemäß Paragraph 33 des Zahlungskontengesetz" ausgefüllt und ausgedruckt. Am Tag des Termins wurde ich freundlich von Fr. Henneberger und einem Azubi in Empfang genommen. Ich sollte kurz erläutern, wozu ich ein Basiskonto benötige und wie ich ausgerechnet auf die Targobank stieß. Der Aufforderung folgte ich und legte gleichzeitig den zuvor genannten Antrag vor. Diesen überflog Fr. Henneberger mehrfach, entweder, weil sie sehr genau in ihrer Arbeitsweise sein wollt, oder weil sie nicht wusste, was genau zu tun ist, routiniert wirkte es jedenfalls nicht. Nachdem meine Daten aufgenommen, der Ausweis und die Bestätigung der Kündigung meiner alten Bank kopiert, sowie der Antrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, teilte mir Fr. Henneberger mit, sie werde den Antrag sofort zur weiteren Bearbeitung an die Zentrale weiterleiten und ich bekäme innerhalb der nächsten 2 Wochen alle Unterlagen inkl. Karten zu mir nach Hause geschickt. Das ich noch keine IBAN bekam, war mir suspekt, so stand auf dem Antrag doch, dass dieser ausschließlich in der Filiale bearbeitet werden kann. Warum dann also eine Weiterleitung an die Zentrale? Zähneknirschend stimmte ich jedoch zu. Keine 30 Minuten später, als ich die Filiale verließ, bemerkte ich auf meinem Handy einen verpassten Anruf der Targobank Filiale Würzburg. Da ich Fr. Henneberger telefonisch nicht erreichen konnte, zufälligerweise aber noch in der Altstadt unterwegs war, machte ich mich nochmals auf dem Weg zur Filiale. Nach kurzem Warten nahm sich Fr. Henneberger nochmals Zeit für mich. Freundlich, aber mit Nachdruck machte sie mir klar, dass es bei der Kontoeröffnung Probleme gebe, weil meine alte Bank das Konto noch nicht aus der Schufa gelöscht habe, dabei wurde doch belegt, dass ich kein Girokonto mehr besaß. Jedenfalls solle ich für eine schnellere Kontoeröffnung doch lieber zur Sparkasse gehen und sie wünsche mir alles Gute, womit sie indirekt andeutete, dass der Antrag nicht weiter bearbeitet wird und für sie das Ganze de facto erledigt sei. Diese Abwehr- und Vermeidungsstrategie ist absolut inakzeptabel, besonders in Anbetracht dessen, dass die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Basiskontos genauestens gesetzlich geregelt sind. Was mich besonders ärgert ist, dass Fr. Henneberger mir nur am Telefon mitgeteilt hätte, dass das Konto nicht eröffnet wird, anstatt es mir in der Filiale direkt ins Gesicht zu sagen. Auf dem Weg nach Hause entschied ich mich dazu, meinem Ärger in einer Email an sie gerichtet Luft zu machen, u.a. drohte ich mit einer Beschwerde bei der BaFin, promt bekam ich am gleichen Tag noch eine Antwort von Fr. Henneberger, dass sie nach Rücksprache mit der Filialleitung eine Lösung für das "Problem" gefunden habe. Ich müsse dafür jedoch nochmals in die Filiale kommen, der Temin wäre in acht Tagen gewesen, nochmals über eine Woche ohne Konto - wunderbar, vielen Dank. Aus meiner Sicht sowie der eindeutigen Gesetzesgrundlage mit dem darauffolgenden Kontrahierungszwang sowie meinen Beweisen, bestand nie ein Problem. Das einzige "Problem" war, dass die Targobank Würzburg vermeiden wollte, mich als Kunden nehmen zu müssen...